Der Basiszinssatz ist unverändert auf niedrigem Niveau geblieben. Der Basiszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank entsprechend § 247 Abs. 1 BGB berechnet und veröffentlicht. Er kann sich jeweils zum 01. Januar oder 01. Juli eines jeden Jahres verändern. Er ist Grundlage für die Höhe der Verzugszinsen nach § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB.

Die Verzugszinsen betragen danach für die Zeit ab 01.01.2017 bei Rechtsgeschäften unverändert

mit Vebraucherbeteiligung: 4,12 %
ohne Verbraucherbeteiligung: 8,12 %

Verbraucherbeteiligung ist gegeben, wenn das Rechtsgeschäft (z.B. Vertrag o.a.) weder einer gewerblichen noch einer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann – also rein privaten Ursprungs ist (vgl. § 13 BGB).

Weitere Informationen zum Basiszinssatz auf den Seiten Basiszinssatz.de.